Leistungsbeschreibung


Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Bei Umzug innerhalb der Samtgemeinde, ist der Hund auch dann abzumelden, wenn von einer Mitgliedsgemeinde in eine andere gezogen wird. Dann muss gleichzeitig auch das Anmeldeformular für die neue Mitgliedsgemeinde ausgefüllt werden (Beispiel: Umzug von der Gemeinde Asendorf in die Gemeinde Undeloh). Dies liegt darin begründet, dass die Mitgliedsgemeinden die Steuern festsetzen und nicht die Samtgemeinde. 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Abmeldeformular

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Für die Bearbeitung der Hundeabmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?


Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Amt/Fachbereich


Team Finanzen

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kontaktpersonen

  • Teamleiterin Frau Sonja Främbs
  • Sachbearbeiterin Frau Katharina Offermann
Verwandte Dienstleistungen
Hundehaltung Anmeldung