Hundehaltung Abmeldung
Hundehaltung Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Bei Umzug innerhalb der Samtgemeinde, ist der Hund auch dann abzumelden, wenn von einer Mitgliedsgemeinde in eine andere gezogen wird. Dann muss gleichzeitig auch das Anmeldeformular für die neue Mitgliedsgemeinde ausgefüllt werden (Beispiel: Umzug von der Gemeinde Asendorf in die Gemeinde Undeloh). Dies liegt darin begründet, dass die Mitgliedsgemeinden die Steuern festsetzen und nicht die Samtgemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Im Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Für die Bearbeitung der Hundeabmeldung fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
- die Hundehaltung aufgegeben bzw. der Hund abgegeben wird,
- der Hund abhanden kommt oder verstirbt
- oder die*der Hundehalter*in wegzieht.
Amt/Fachbereich
Team Finanzen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz