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Hundehaltung Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Bei Umzug innerhalb der Samtgemeinde, ist der Hund auch dann abzumelden, wenn von einer Mitgliedsgemeinde in eine andere gezogen wird. Dann muss gleichzeitig auch das Anmeldeformular für die neue Mitgliedsgemeinde ausgefüllt werden (Beispiel: Umzug von der Gemeinde Asendorf in die Gemeinde Undeloh). Dies liegt darin begründet, dass die Mitgliedsgemeinden die Steuern festsetzen und nicht die Samtgemeinde. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Spezielle Hinweise

Im Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Es fallen keine Gebühren an.

Für die Bearbeitung der Hundeabmeldung fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Spezielle Hinweise

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem

  • die Hundehaltung aufgegeben bzw. der Hund abgegeben wird,
  • der Hund abhanden kommt oder verstirbt
  • oder die*der Hundehalter*in wegzieht.

Team Finanzen

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz