Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?


Im Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Grundsätzlich sind einzureichen:

  • Chipnummer des Hundes
  • Nachweis über die Anmeldung im Hunderegister Niedersächsen
  • Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
  • theoretischer und praktischer Sachkundenachweis (Hundeführerschein)

Welche Gebühren fallen an?


Für die Anmeldung selber fallen keine Gebühren an.

Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer ist in den Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Amt/Fachbereich


Team Ordnung

Kontakt

  • Fachbereich 3 - Bürgerservice

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Katja Rannow

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