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Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Über den beigefügten Link, können Sie die Registrierung online durchführen.

Im Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.

Grundsätzlich sind einzureichen:

  • Chipnummer des Hundes
  • Nachweis über die Anmeldung im Hunderegister Niedersächsen
  • Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
  • theoretischer und praktischer Sachkundenachweis (Hundeführerschein)

Für die Anmeldung selber fallen keine Gebühren an.

Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer ist in den Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Team Ordnung