Gewerbe Ummeldung
Gewerbe Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Eine Gewerbeummeldung muss in folgenden Fällen getätigt werden
- Verlegung einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle an einen anderen Ort innerhalb des aktuellen Zuständigkeitsbereiches
- Erweiterung oder Änderung des Betriebsgegenstandes
- Namensänderung oder Umfirmierung
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
Verfahrensablauf
Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
- Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung .
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Die Samtgemeinde Hanstedt ist zuständig, wenn sich die Betriebsstätte im hiesigen Zuständigkeitsbereich befindet.
Die Samtgemeinde Hanstedt ist zuständig, wenn die Betriebsstätte im Samtgemeindegebiet liegt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. aktuellen Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall eine schriftliche Vollmacht der anzeigepflichtigen Person sowie deren Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung liegt in der Regel bei 32,50 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Was sollte ich noch wissen?
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro