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Leistungsbeschreibung

Eine Gewerbeummeldung muss in folgenden Fällen getätigt werden

  • Verlegung einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle an einen anderen Ort innerhalb des aktuellen Zuständigkeitsbereiches
  • Erweiterung oder Änderung des Betriebsgegenstandes
  • Namensänderung oder Umfirmierung
  • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen

Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

  • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
  • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
  • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung .

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Die Samtgemeinde Hanstedt ist zuständig, wenn sich die Betriebsstätte im hiesigen Zuständigkeitsbereich befindet.

Spezielle Hinweise

Die Samtgemeinde Hanstedt ist zuständig, wenn die Betriebsstätte im Samtgemeindegebiet liegt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
  • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
  • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf.  Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht
Spezielle Hinweise
  • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. aktuellen Handelsregisterauszug
    • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
    • ggf. Erlaubnisurkunde
    • ggf. Handwerkskarte
    • im Vertretungsfall eine schriftliche Vollmacht der anzeigepflichtigen Person sowie deren Ausweisdokument

Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Spezielle Hinweise

Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung liegt in der Regel bei 32,50 Euro.

Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

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§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

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