Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen


Leistungsbeschreibung


Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Verfahrensablauf


- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

Zuständige Stelle


Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Die Gebühren betragen 28,50 €.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

Amt/Fachbereich


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