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Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

Leistungsbeschreibung

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Das Formular für die Wohnugsgeberbestätigung finden Sie unten unter: Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise

ONLINE-WOHNSITZANMELDUNG

Sie können sich auch mit der  Online-Wohnsitzanmeldung  ganz bequem von Zuhause aus und egal zu welcher Uhrzeit an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Voraussetzung für die Nutzung des Online-Dienstes ist neben der aktivierten Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums auch ein BundID-Konto sowie ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die aktuelle Version der AusweisApp installiert ist. Außerdem muss eine sogenannte  Wohnungsgeberbestätigung  vorliegen, mit der Vermieter:innen/Eigentümer:innen den Einzug bestätigen. Diese Bestätigung muss während des Anmeldeprozesses hochgeladen werden.

Nach Authentifizierung für die Online-Wohnsitzanmeldung werden Sie Schritt für Schritt durch das Meldeverfahren geführt. Nach der Authentifizierung werden die Daten aus dem Melderegister abgerufen, die neuen Meldedaten eingetragen und kontrolliert sowie gegebenenfalls die Wohnungsgeberbestätigung hochgeladen. Um Rückfragen zu ermöglichen, ist es wichtig im Abfragedialog auch der Übermittlung der E-Mailadresse ans Bürgerbüro der Samtgemeinde Hanstedt zuzustimmen.

Nach Absenden des Meldeantrags wird dieser vom Bürgerbüro in der Regel innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Im Anschluss gibt es eine Bestätigungsmail: Die digitale Meldebescheinigung kann heruntergeladen und die aktualisierten Meldedaten durch Auflegen des Personalausweises, des Reisepasses oder der eID-Karte auf das Smartphone importiert werden. Zu guter Letzt gibt es den neuen Adressaufkleber per Post von der Bundesdruckerei an die neue Meldeadresse. Denken Sie also daran, den Briefkasten direkt nach dem Einzug zu beschriften, damit die Zustellung auch klappt. Für Rückfragen zum neunen Online-Service stehen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.

Die Online-Wohnsitzanmeldung finden Sie hier.

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Nutzen SIe bitte dieses Fomular für die Wohnungsgeberbesatätigung. Sie müssen dieses innerhalb der Online-Wohnsitzanmeldung ausgefüllt hochladen.

Spezielle Hinweise

Bürgerbüro