Anmeldung als Wahlhelfer


Leistungsbeschreibung


Wer kann Wahlhelfer werden?

Das Wahlhelferehrenamt dürfen alle Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die für die entsprechende Wahl wahlberechtigt sind.

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?

Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sog. Schnellmeldung, die an die Wahlbehörde weitergeleitet wird.

Ein Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Die Wahlhelfer wechseln sich am Wahltag ab; eine Schicht dauert somit fünf Stunden. Ab 18 Uhr helfen alle Wahlvorstandsmitglieder beim Auszählen mit.

Weitere Informationen zum Wahlhelfer finden Sie hier.

Welche Gebühren fallen an?


Wahlhelfer werden kostet nichts. Im Gegenteil: für Ihren Einsatz am Wahltag erhalten Sie von der Samtgemeinde Hanstedt eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe variiert je nachdem, welche Wahl durchzuführen ist.

Amt/Fachbereich


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