Briefwahl


Leistungsbeschreibung


In der Samtgemeinde Hanstedt werden Wahlen durch die Samtgemeindeverwaltung organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.

Alle Wahlberechtigten erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigungskarte, die unter anderem mitteilt, welches Wahllokal ihnen zugewiesen ist.

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte und Ihrem Personalausweis können Sie am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr persönlich Ihre Stimme in Ihrem Wahllokal abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragen. Das Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt. Der Antrag muss bei der Samtgemeinde Hanstedt gestellt werden. Eine andere Person kann den Antrag nur dann für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. 

Sie können stattdessen den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen hier auch online beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Wahlbenachrichtigungskarte
  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?


Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig vor der Wahl angefordert werden und sollten ca. 1 Woche vor der Wahl an die Wahlleitung zurückgeschickt werden, damit sie rechtzeitig zur Auszählung der Wahl vorliegen.

Was sollte ich noch wissen?


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