Geburtsurkunde Ausstellung
Geburtsurkunde Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Sollte es sich um eine neugeborenes Kind handeln, muss die Geburt zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden.
Die Geburtsurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Wenn Sie das Dokument zur Vorlage für eine geplante Eheschließung benötigen beantragen Sie bitte ausschließlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
Sollten Sie die Geburtsurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.
Allgemeine Informationen
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden. Sollte es sich um eine neugeborenes Kind handeln, muss die Geburt zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden.
Die Geburtsurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Wenn Sie das Dokument zur Vorlage für eine geplante Eheschließung benötigen beantragen Sie bitte ausschließlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
Sollten Sie die Geburtsurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
- Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde elektronisch über einen Online-Dienst beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
Zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren Personalausweis/Reisepass zur Identitätsprüfung
- bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich die gewünschte Urkunde bezieht sowie deren Ausweisdokument
- Urkunden, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt
- den Nachweis eines rechtlichen Interesses
- den Nachweis eines berechtigten Interesses bei Geschwistern.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt bis zum 31.12.2025 15 Euro, danach 20 Euro.
Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen und können in anderen Bundeländern abweichen.
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufbewahrungsfrist bei Geburtenregistern beträgt 110 Jahre. Für diesen Zeitraum können Urkunden ausgestellt werden, bei älteren Dokumenten wenden Sie sich bitte an das Archiv.
Was sollte ich noch wissen?
Amt/Fachbereich
Standesamt