Meldebescheinigung Erteilung


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben über

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Müssen zusätzliche Abgaben, wie z.B. Ihren Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit oder das Ein- bzw. Auszugsdatum enthalten sein oder sollen welche der o. g. Informationen nicht enthalten sein, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses immer um eine erweitere Meldebescheinigung handelt.

Die Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Die Gebühren fallen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Benötigen Sie die Meldebescheinigung für das Jobcenter, fallen keine Gebühren an. Jedoch ist das Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Amt/Fachbereich


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