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Meldebescheinigung Erteilung


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben über

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Müssen zusätzliche Abgaben, wie z.B. Ihren Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit oder das Ein- bzw. Auszugsdatum enthalten sein oder sollen welche der o. g. Informationen nicht enthalten sein, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses immer um eine erweitere Meldebescheinigung handelt.

Die Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Eine Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden. Sie dient als Nachweis über den Wohnsitz.

Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben über

  • Familienname,
  • frühere Namen,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Müssen zusätzliche Abgaben, wie z.B. Ihren Familienstand, Ihrer Staatsangehörigkeit oder das Ein- bzw. Auszugsdatum enthalten sein oder sollen welche der o. g. Informationen nicht enthalten sein, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Mit der erweiterten Meldebescheinigung können auch Zeiten eines früheren Wohnsitzes bestätigt werden.

In der erweiterten Meldebescheinigung können neben den o. g. Daten folgende Angaben mit aufgenommen werden

  • Geschlecht,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Familienstand (hier können auch der Beginn und der Ort der Eheschließung /Lebenspartnerschaft mit angegeben werden)
  • Religionszugehörigkeit,
  • frühere Anschriften,
  • Ein- und Auszugsdatum,
  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner jeweils mit Familienname, und Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum
  • minderjährige Kinder jeweils mit Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses immer um eine erweitere Meldebescheinigung handelt.

Die Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.



Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Spezielle Hinweise
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Die Gebühren fallen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Benötigen Sie die Meldebescheinigung für das Jobcenter, fallen keine Gebühren an. Jedoch ist das Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorzulegen.

Spezielle Hinweise
  • Abgabe: kostenfrei
    Meldebescheinigung für das Jobcenter
    (Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bürgerbüro

Spezielle Hinweise
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