Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme


Leistungsbeschreibung


Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsgemeinden der Samgemeinde Hanstedt. Diese Online-Dienstleistung kann zum aktuellen Zeitpunkt nur für die Gemeinde Hanstedt in Anspruch genommen werden. Die Übrigen Mitgliedsgemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen und Undeloh bieten diese Dienstleistung derzeit noch nicht online an.

Voraussetzungen


  • Standplatzgenehmigung

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen in der Gemeinde Hanstedt Gebühren in Höhe von 28,50 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage


Kommunale Satzung

Amt/Fachbereich


Team Ordnung

Kontakt


  • Gemeinde Asendorf
  • Gemeinde Brackel
  • Gemeinde Egestorf
  • Gemeinde Hanstedt
  • Gemeinde Marxen
  • Gemeinde Undeloh

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Maik Sauer