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Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme


Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

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Die Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsgemeinden der Samgemeinde Hanstedt. Diese Online-Dienstleistung kann zum aktuellen Zeitpunkt nur für die Gemeinde Hanstedt in Anspruch genommen werden. Die Übrigen Mitgliedsgemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen und Undeloh bieten diese Dienstleistung derzeit noch nicht online an.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hanstedt. Die Online-Dienstleistung kann zum aktuellen Zeitpunkt nur für die Gemeinde Hanstedt in Anspruch genommen werden. Die Übrigen Mitgliedsgemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen und Undeloh bieten diese Dienstleistung derzeit noch nicht online an.

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  • Standplatzgenehmigung

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen in der Gemeinde Hanstedt Gebühren in Höhe von 28,50 € an.

Spezielle Hinweise

Es fallen Gebühren in Höhe von 28,50 € an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Kommunale Satzung

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Team Ordnung