Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsgemeinden der Samgemeinde Hanstedt. Diese Online-Dienstleistung kann zum aktuellen Zeitpunkt nur für die Gemeinde Hanstedt in Anspruch genommen werden. Die Übrigen Mitgliedsgemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen und Undeloh bieten diese Dienstleistung derzeit noch nicht online an.
Die Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hanstedt. Die Online-Dienstleistung kann zum aktuellen Zeitpunkt nur für die Gemeinde Hanstedt in Anspruch genommen werden. Die Übrigen Mitgliedsgemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen und Undeloh bieten diese Dienstleistung derzeit noch nicht online an.
Voraussetzungen
- Standplatzgenehmigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen in der Gemeinde Hanstedt Gebühren in Höhe von 28,50 € an.
Es fallen Gebühren in Höhe von 28,50 € an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Amt/Fachbereich
Team Ordnung