Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Ummeldung
Zuständige Stelle
Im Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt ist die Samtgemeindeverwaltung zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gebühr: 27,00 €
Rechtsgrundlage
Amt/Fachbereich
Bürgerservice
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