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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer


Die vorübergehende Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung und unterliegt der Friedhofssatzung.

Leistungsbeschreibung

Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

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Für die Friedhöfe in Asendorf, Brackel, Evendorf, Marxen, Nindorf, Ollsen, Sahrendorf, Schierhorn, Undeloh und Wesel ist die Samtgemeinde Hanstedt zuständig.

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Team Ordnung