Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Die vorübergehende Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung und unterliegt der Friedhofssatzung.
Leistungsbeschreibung
Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Friedhöfe in Asendorf, Brackel, Evendorf, Marxen, Nindorf, Ollsen, Sahrendorf, Schierhorn, Undeloh und Wesel ist die Samtgemeinde Hanstedt zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Amt/Fachbereich
Team Ordnung