Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Leistungsbeschreibung
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Friedhöfe in Asendorf, Brackel, Evendorf, Marxen, Nindorf, Ollsen, Sahrendorf, Schierhorn, Undeloh und Wesel ist die Samtgemeinde Hanstedt zuständig.
Rechtsgrundlage
Amt/Fachbereich
Team Ordnung