Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Friedhöfe in Asendorf, Brackel, Evendorf, Marxen, Nindorf, Ollsen, Sahrendorf, Schierhorn, Undeloh und Wesel ist die Samtgemeinde Hanstedt zuständig.
Was sollte ich noch wissen?
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung)
- Friedhofsgebührensatzung mit Tarif Lesefassung
- Online-Dienstleistung Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
- Statutes governing the cemetery and burial services (cemetery statutes)
Amt/Fachbereich
Team Ordnung