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Anliegerbescheinigung Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge nach §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
  • Straßenausbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
  • Kanalbaubeiträge nach § 6a Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (nur für die Bereiche Egestorf, Döhle und Evendorf)

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

Im Rahmen des Online-Antrags wird eine Kopie Ihres Personalausweises sowie eines der folgenden Dokumente benötigt:

  • Eigentümernachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung) oder
  • eine Vollmacht des Eigentümers zur Herausgabe der Daten an einen Dritten oder
  • ein Erbschein, wenn Sie das Grundstück geerbt haben.

Die Anliegerbescheinigung wird kostenfrei erstellt.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachbereich Bauen und Infrastruktur

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport