Anliegerbescheinigung Ausstellung


Leistungsbeschreibung


Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge nach §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
  • Straßenausbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
  • Kanalbaubeiträge nach § 6a Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (nur für die Bereiche Egestorf, Döhle und Evendorf)

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Im Rahmen des Online-Antrags wird eine Kopie Ihres Personalausweises sowie eines der folgenden Dokumente benötigt:

  • Eigentümernachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung) oder
  • eine Vollmacht des Eigentümers zur Herausgabe der Daten an einen Dritten oder
  • ein Erbschein, wenn Sie das Grundstück geerbt haben.

Welche Gebühren fallen an?


Die Anliegerbescheinigung wird kostenfrei erstellt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Amt/Fachbereich


Fachbereich Bauen und Infrastruktur

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Fachbereich 2 - Bauen und Infrastruktur

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Mario Vick