KITA-Anmeldung
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Leistungsbeschreibung
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Sie wollen Ihr Kind für die Betreuung in einer Kindertagesstätte anmelden? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Voranmeldung für bis zu drei Wunscheinrichtungen abzugeben.
Verfahrensablauf
Zunächst melden Sie bitte Ihr Kind über die online Kita-Voranmeldung für Ihre Wunscheinrichtung an.
Nach erfolgter Voranmeldung werden Sie von der gewählten Einrichtung eine Rückmeldung erhalten, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Voraussetzungen
Die Antragsvoraussetzungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist.
Die Voranmeldung kann erst nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Grundsätzlich können Sie ihr Kind in der Einrichtung nur anmelden, wenn Sie bzw. das Kind den Wohnsitz in der Samtgemeinde Hanstedt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen benötigt werden, teilt Ihnen die gewählte Kindertagesstätte nach erfolgter Voranmeldung mit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kostenbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege legen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im NKiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.
Für die Voranmeldung wird keine Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist.
Was sollte ich noch wissen?
- Kindertagesstättensatzung Lesefassung
- Gebührensatzung Kindertagesstätten Lesefassung
- Online-Dienstleistung KiTa-Anmeldung
- agilo Kita "Wiesenland" in Brackel
- DRK-Kindertagesstätte Asendorf I
- DRK-Kindertagesstätte Hanstedt, Alte Schulstraße
- DRK-Kindertagesstätte Hanstedt, Am Steinberg
- DRK-Kindertagesstätte Marxen
- DRK-Kindertagesstätte Schätzendorf
- Kindergarten Schloßstraße Hanstedt
- Ev. Kindertagesstätte "Arche Noah" Schierhorn
- Ev. Kinderspielkreis "Kastanienzwerge" in Quarrendorf
- agilo Kita "Sprechdachse" in Hanstedt
- Kindergarten "Waldkinners" gUG Asendorf
Amt/Fachbereich
Team Bildung