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Leistungsbeschreibung

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Sie wollen Ihr Kind für die Betreuung in einer Kindertagesstätte anmelden? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, Ihre Voranmeldung für bis zu drei Wunscheinrichtungen abzugeben. 

Spezielle Hinweise

Zunächst melden Sie bitte Ihr Kind über die online Kita-Voranmeldung für Ihre Wunscheinrichtung an.

Nach erfolgter Voranmeldung werden Sie von der gewählten Einrichtung eine Rückmeldung erhalten, um einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

Die Voranmeldung kann erst nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Spezielle Hinweise

Grundsätzlich können Sie ihr Kind in der Einrichtung nur anmelden, wenn Sie bzw. das Kind den Wohnsitz in der Samtgemeinde Hanstedt haben.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Welche Unterlagen benötigt werden, teilt Ihnen die gewählte Kindertagesstätte nach erfolgter Voranmeldung mit.

Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Für die Voranmeldung wird keine Gebühr erhoben.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Team Bildung

Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Kultusministerium