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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Gärtnerin/Gärtner


Leistungsbeschreibung

Die grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

Für die Friedhöfe in Asendorf, Brackel, Evendorf, Marxen, Nindorf, Ollsen, Sahrendorf, Schierhorn, Undeloh und Wesel ist die Samtgemeinde Hanstedt zuständig.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Team Ordnung