Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Friedhöfe in Asendorf, Brackel, Evendorf, Marxen, Nindorf, Ollsen, Sahrendorf, Schierhorn, Undeloh und Wesel ist die Samtgemeinde Hanstedt zuständig.
Was sollte ich noch wissen?
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung)
- Friedhofsgebührensatzung mit Tarif Lesefassung
- Online-Dienstleistung Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner
- Cemetery and burial statutes (cemetery statutes)
- Cemetery fee statutes with tariff reading version
- Online service Employment at the municipal cemetery Permanent admission as a gardener
Amt/Fachbereich
Team Ordnung