Meldebescheinigung Erteilung erweitert
Meldebescheinigung Erteilung erweitert
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebescheinigung kann auf Antrag ausgestellt werden. Sie dient als Nachweis über den Wohnsitz. Bei einer Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt oder zur Beantragung eines ausländischen Reisepasses benötigen Sie immer die erweiterte Meldebescheinigung.
In der erweiterten Meldebescheinigung können neben
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung,
auch folgende Angaben mit aufgenommen werden
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeit,
- Familienstand (hier können auch der Beginn und der Ort der Eheschließung /Lebenspartnerschaft mit angegeben werden)
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Ein- und Auszugsdatum,
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner jeweils mit Familienname, und Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum
- minderjährige Kinder jeweils mit Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift.
Die Meldebescheinigungen kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
- erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Rechtsgrundlage
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Bemerkungen
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Um diese Dienstleistung nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich. Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.