Fundsachen
Fundsachen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Fundgegenstand
Welche Gebühren fallen an?
Beim Abgeben eines gefundenen Gegenstandes fallen keine Gebühren an.
Bei Abholung eines Gegenstandes fällt eine Verwaltungsgebühr an. Maßgebend für die Höhe der Gebühr ist der Schätzwert der Fundsache.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fundgegenstand ist innerhalb von 6 Monaten im Fundbüro der Samtgemeinde Hanstedt abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, geht das Eigentum an die Samtgemeinde Hanstedt über.
Amt/Fachbereich
Bürgerbüro
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport